Der 30 jährige Krieg
Bereits während der ersten Hugenottenkriege waren die
evangelischen Länder Deutschlands sichere Zufluchtsstätten für die
Flüchtlinge. Besonders als in den Niederlanden, dem Mündungsgebiet von Rhein,
Maas und Schelde, seit 1567 die Gegenreformation unter Herzog von Alba, dem
Statthalter des spanischen Königs mit großer Härte durchgeführt wurde,
flohen viele Familien nach Deutschland. Dort gründeten sie eine Reihe von
Wallonengemeinden, u.a. Frankenthal, Mannheim, Heidelberg und Hanau, um nur
einige zu nennen, aus denen später Familien weiter in die Uckermark zogen.
Doch auch im Deutschen Reich tobte von 1618-1648 ein erbitterter
Krieg zwischen den evangelischen Fürsten unterstützt
durch Dänemark und Schweden gegen die katholischen Habsburger, die über
Spanien, Österreich, die spanischen Niederlande und den größten Teil von
Deutschland und Italien herrschten. Da Frankreich an einer Schwächung der
Habsburger interessiert war, unterstütze es die protestantischen Fürsten im
Ausland während im Inland die protestantische Bewegung unterdrückt wurde. Durch
die hin- und herziehenden Heere wurden ganze Landstriche in Deutschland
verwüstet. Weit mehr als die Hälfte der deutschen Bevölkerung starb (von 18
Millionen überlebten 7 Millionen), im nördlichen Brandenburg betrug der
Bevölkerungsverlust über 70%. Zählte man in Strasburg, Uckermark 1618 noch
250 Feuerstellen, d.h. etwa 2000 Einwohner, so lebten 1648 nur noch 9 Bürger
(mit Familien und Gesinde also etwa 100 Personen) in den Ruinen der Stadt.
Mannheim war z.B. ebenfalls fast vollständig zerstört. In diesem verheerenden
Krieg gingen auch viele Aufzeichnungen und Kirchenbücher, so sie überhaupt
geführt wurden, verloren. Der 30jährige Krieg ist daher für die meisten
Familienforscher in Deutschland der Endpunkt ihrer Forschungen.
Der westfälische Friede von 1648 beendete den Krieg auf
deutschem Boden, das Reich wurde ein Staatenbund praktisch souveräner Fürsten,
die Religionsbekenntnisse wurden rechtlich gleichgestellt. Nord- und
Mitteldeutschland, sowie die Pfalz und Württemberg blieben evangelisch,
während die österreichischen Erblande, Bayern, und die großen geistlichen
Fürstentümer im Rhein-Main-Gebiet und des Donaugebiets katholisch blieben. Der
Friedensvertrag machte auch der politischen Macht des Papstes ein Ende. Papst
Innozenz X. erklärte den Vertrag zwar für "null, nichtig, ungültig,
unbillig, ungerecht, verdammenswert, ruchlos, sinnlos, bar jeder Bedeutung und
Wirkung für alle Zeiten".
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Die Karte des Deutschen Reiches nach 1648
(anklicken für Vergrößerung, 745Kb) zeigt deutlich die Zerrissenheit. So
gehörte zu Brandenburg nicht nur das Kernland im Osten und Norden
Berlins, sondern auch verstreute Flecken wie Kleve am Rhein.
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Die
Bevölkerung Brandenburgs war lutherisch evangelisch (die Lutherstadt
Wittenberg liegt in Brandenburg), die Hohenzollern Fürsten des Landes
waren jedoch calvinistisch reformierten Bekenntnisses. |
Die Pfalz
Nach dem Ende des 30 jährigen Krieges kamen wieder viele
Religionsflüchtlinge aus Frankreich und siedelten sich insbesondere in der
Kurpfalz rund um das heutige Ludwigshafen am Rhein an. So auch meine Vorfahren
Guillaume FOUQUET und Susanne FIERET, die 1653 in Frankenthal heirateten.
Guillaume stammte aus dem kleinen Ort Jeantes in der Thierache, seine Frau aus
Cuiry-les-Iviers in der Nähe von Jeantes. Sie bauten gemeinsam mit vielen
anderen Flüchtlingen aus Nordfrankreich und Flandern die zerstörten Dörfer
und Städte wieder auf und lebten etwa 30 Jahre in relativer Sicherheit aber
immer noch an der Grenze zu Frankreich. Wahrscheinlich hofften sie auch eines
Tages in ihre Heimat zurückkehren zu können.
Etwa zur gleichen Zeit wie der Aufhebung des Edikts von Nantes 1685 kam es
jedoch zu einem Krieg um die Pfalz. Der pfälzische Kurfürst Karl Ludwig hatte
1671 seine Tochter Elisabeth
Charlotte, bekannt als Liselotte von der Pfalz mit dem Herzog Philipp von Orléans,
dem Bruder Ludwigs XIV. verheiratet, um so sein Territorium durch
verwandtschaftliche Beziehungen zum starken Nachbarn zu sichern. Allerdings
vergeblich, so wurde die Pfalz 1674 während des Holländischen Krieges von
französischen Truppen unter Marschall Turenne verwüstet. In der Folge
beanspruchte Frankreich verschiedene Gebiete an der Westgrenze des Deutschen
Reiches. Im kurpfälzischen Territorium waren dies vor allem das Amt
Germersheim, Teile der Vorderen Grafschaft Sponheim und das Kloster Eußerthal
als Filiale von Weiler-Bettnach in Lothringen. Die französischen Annexionen
erreichten während der Regentschaft Kurfürst Karls II. (reg. 1680–1685), des
Nachfolgers Karl Ludwigs, mit dem Fall der Reichsstadt Straßburg am 30.
September 1681 ihren einstweiligen Höhepunkt. Als
Karl II. 1685 nach kurzer Regierung kinderlos starb, erhob König Ludwig XIV. im
Namen seiner Schwägerin Liselotte, der Schwester des verstorbenen Kurfürsten,
Erbansprüche auf Teile der Pfalz.
Es
entwickelte sich der Pfälzische Erbfolgekrieg (1688-1697), der mit bis dahin
nicht gekannter Brutalität nach dem Prinzip der "verbrannten Erde"
geführt wurde. Systematisch wurden Städte, Dörfer und Burgen zerstört und
eingeäschert, das Land noch schlimmer verwüstet als im 30 jährigen Krieg.
Damit
waren die pfälzischen Hugenotten Siedlungen ebenfalls gefährdet und zahlreiche
"Pfälzer" flüchteten bereits ab 1685 ostwärts nach Hessen aber auch
bis nach Amerika.
Das
Edikt von Potsdam
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Als Ludwig XIV. am 18.Oktober 1685
das Edikt von Nantes aufhob und damit den reformierten Glauben verbot, erließ
der brandenburgische Kurfürst Friedrich Wilhelm, der "Große
Kurfürst" bereits zehn Tage später am 29.Oktober 1685 das Edikt von
Potsdam in dem er die "Evangelisch-Reformierten Französischer Nation"
einlud, sich in seinen Landen niederzulassen. In diesem Edikt wurden ganz
konkrete Hilfsmaßnehmen genannt, um die Flüchtlinge auf Schiffen und auf dem
Landwege in die brandenburgischen Lande zu bringen. |
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Hugo
Vogel, Holzstich von 1885:
Friedrich Wilhelm von Brandenburg, der
"große Kurfürst",
empfängt die aus Frankreich geflohenen
Hugenotten im Potsdamer Schloss
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| Sie erhielten außerdem
unter anderen folgende Privilegien: |
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Abgabenbefreiung (außer für die
Akzise, einer Art Mehrwertsteuer) für die ersten zehn Jahre ganz und für die
zweiten zehn Jahre zur Hälfte.
Landzuweisungen und Baumaterial
für Häuser und landwirtschaftliche Gebäude.
Freiheit vom Militärdienst und der
Leibeigenschaft für "alle Zeiten".
Das Recht auf
eigene
Gerichtsbarkeit für Streitfälle innerhalb der Kolonie.
Einen eigenen Pastor
und Räume
für den Gottesdienst.
Gewerbefreiheit
und freien Zugang
zu den Zünften.
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| All diese Rechte wurden auch
ausdrücklich den bereits vor Veröffentlichung des Ediktes Geflohenen zugesagt,
ausgenommen waren nur französische Katholiken. |
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Hugenotten Geschichte allgemein |
Die französische Kolonie in Strasburg/
Uckermark |
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